Nebenkosten für Vermieter
Nebenkostenabrechnung rechtzeitig erstellen
Eine Nebenkostenabrechnung für Immobilien (Wohnung oder Haus) müssen Sie Ihrem Mieter vorlegen, wenn Sie mietvertraglich Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart haben.
Der Vermieter muss die Abrechnung der Nebenkosten binnen eines Jahres dem Mieter zugestellt haben, ansonsten kann der Mieter die Nachzahlung verweigern. Sie sparen also viel Geld, wenn Ihre Abrechnung rechtzeitig und vollständig erstellt wird.
Nebenkostenabrechnung für Vermieter
Die erforderlichen Informationen schicken Sie uns einfach per E-Mail, Fax, Post oder am besten in einem persönlichen kostenlosen Erstgespräch. Wir überprüfen die Unterlagen und melden uns, wenn etwas unklar ist oder fehlt. Sie erhalten nach Bearbeitung die aufbereiteten Unterlagen und Ihre Betriebskostenabrechnung zurück.